Reisegewerbe

Kurzfassung: Ich gehe auf eigene Initiative auf meine Kund*innen zu. Unter Termine und besser noch bei Instagram und Facebook können Sie nachsehen, wo Sie mich treffen können. Wenn Sie an einem unverbindlichen Informationsgespräch interessiert sind, füllen Sie gerne mein Kontaktformular aus.

Ich biete meine Leistungen als Tischlerin im Reisegewerbe an. Sie haben noch nie vom Reisegewerbe gehört? Das hatte ich bis vor ein paar Jahren auch nicht, obwohl es wirklich keine neue Erfindung ist. Den entsprechenden Paragraphen in der Gewerbeordnung gibt es seit 1869/71.

In der Gewerbeordnung wird zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe unterschieden. Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, wartet in seiner Niederlassung (besser bekannt als: Laden, Geschäft, Werkstatt) auf Kundschaft und nimmt Bestellungen auf Waren oder Leistungen an. Wer ein Reisegewerbe betreibt, bietet seine Waren oder Leistungen außerhalb der eigenen Niederlassung (oder ohne eine solche zu haben) an. Das bedeutet: Die Reisegewerbetreibende kommt ohne vorhergehende Bestellung zum Kunden nach Hause und bietet an, was sie anzubieten hat. Sie kann dann ihr Produkt sofort vor Ort verkaufen oder Bestellungen annehmen. Sie könnte dies auch auf einem Markt tun, beispielweise einem Wochen-, Jahr- oder Weihnachtsmarkt.

Beide Arten des Gewerbes können von den gleichen Berufsgruppen ausgeübt werden, verlangen aber etwas andere Geschäftsgewohnheiten. Es gilt: Man darf nur das Gewerbe ausüben, das man auch angemeldet hat. Eine Bäckerin im stehenden Gewerbe verkauft ihre Brezeln im eigenen Laden. Sie darf dies auch nur im eigenen Laden tun, sie darf sich bei schönem Wetter keinen Bauchladen umschnallen und damit durch die Fußgängerzone spazieren. Ein Bäcker im Reisegewerbe darf das. Er wiederum darf keinen Laden aufmachen, in dem er seine Brezeln verkauft.

In meinem Fall, Tischlerin im Reisegewerbe, heißt das: Die Auftragsanbahnung muss auf meine Initiative und außerhalb meiner Niederlassung stattfinden. Zu einem ausführlichen Beratungs- und Informationsgespräch lade ich mich gerne ein. Geben Sie mir die Gelegenheit dazu, indem Sie mein Kontaktformular ausfüllen.

Wenn Sie zufrieden mit meiner Arbeit sind, freue ich mich sehr über eine Empfehlung. Ich bitte Sie jedoch, nicht meine Kontaktdaten weiterzugeben, sondern stattdessen mir die Kontaktdaten von Interessent*innen zu übermitteln. So bekomme ich die Gelegenheit, bei potentiellen Kund*innen vor Ort meine Leistungen anzubieten.

Ich zahle im Reisegewerbe übrigens die gleichen Steuern und Sozialabgaben wie die Kolleg*innen im stehenden Gewerbe. Auch für meine Kund*innen ändert sich außer dem zweiwöchigen Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften nichts. Das Reisegewerbe ist jedoch eine Möglichkeit für freiheitsliebende Handwerker*innen, sich dem in Deutschland für viele Gewerke immer noch geltenden mittelalterlichen Meisterzwang zu widersetzen. Ich bin selbstständige Gesellin.

Kurzfassung: Ich gehe auf eigene Initiative auf meine Kund*innen zu. Unter Termine und besser noch bei Instagram und Facebook können Sie nachsehen, wo Sie mich treffen können. Wenn Sie an einem unverbindlichen Informationsgespräch interessiert sind, füllen Sie gerne mein Kontaktformular aus.